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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Weichselbaum GmbH in 92360 Mühlhausen

  1. Es gilt ausschließlich der Text des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung, insbesondere bei telefonischer Bestellung.
  2. Umtausch oder Rücknahme maßgefertigter Gegenstände ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer wird sich jedoch im Interesse des Auftraggebers bemühen, den Gegenstand anderweitig gut zubringen.
  3. Die Gewährleistungsfrist gilt für Bauwerke zwei Jahre, für Arbeiten an einem Grundstück ein Jahr. Die Frist beginnt mit der Abnahme. Erfolgt keine förmliche Abnahme, beginnt die Frist mit Benutzung des gelieferten Gegenstandes, spätestens aber 12 Tage nach Zahlung.
  4. Bei vereinbarten Lieferfristen oder Ausführungsterminen ist ein Schadenersatzanspruch des Bestellers nur gegeben, wenn dem Auftragnehmer grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz an deren Nichteinhaltung nachgewiesen wird.
  5. 1. Soweit infolge unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. Umfang oder Schwierigkeitsgrad) eine Erhöhung der Montagekosten eintritt, sind diese Mehrkosten zusätzlich zu vergüten, auch wenn ein Festpreis vereinbart ist.
    2. Zu den reinen Montagkosten (wie z.B. Arbeitslohn, Fahrkosten) kommen in jedem Fall die vom Auftraggeber allein zu tragenden Kosten für Strom, Abwasser- und Abfallbeseitigung hinzu.
  6. Soweit die Preise stufenmäßig festgesetzt sind, dies gilt insbesondere bei der Abrechnung von Flächen, wird stets nach der über dem tatsächlichen Maß liegenden nächsthöheren Stufe abgerechnet (Rastermaß).
  7. 1. Weicht die ausgeführte Menge der unter einem Einheitspreis erfassten Leistung oder Teilleistung um nicht mehr als 10 v.H.. von dem im Vertrag vorgesehenen Umfang ab, so gilt der vertragliche Einheitspreis.
    2. Für die über 10 v.H. hinausgehende Unterschreitung des Mengenansatzes ist auf Verlangen der Einheitspreis für die tatsächlich ausgeführte Menge der Leistung oder Teilleistung zu erhöhen, soweit der Auftragnehmer nicht durch Erhöhung der Mengen bei anderen Positionen oder in anderer Weise einen Ausgleich erhält. Die Erhöhung des Einheitspreises soll im wesentlichen dem Mehrbetrag entsprechen, der sich durch Verteilung der Baustelleneinrichtungs- und Baustellengemeinkosten und der allgemeinen Geschäftskosten auf die verringerte Menge ergibt. Die Umsatzsteuer wird entsprechend dem neuen Preis vergütet.
  8. Kommt der Auftraggeber mit einer Rate in Verzug oder erfüllt er eine der getroffenen Zahlungsabsprachen nicht, wird sofort der gesamte Kaufpreis bzw. Restkaufpreis auf einmal zur Zahlung fällig, und zwar ohne Abzug irgendwelcher Vergünstigungen, die nur unter der Bedingung von genauer Einhaltung der Zahlungsmodalitäten gewährt sind.
  9. Bei Zahlungsverzug beträgt der Zinssatz für den Verzugsschaden 10 v.H.
  10. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrags im Ganzen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen (BGB) als vereinbart.

April 2017

Alle Rechte & technische Änderungen vorbehalten.
© 2026 Weichselbaum GmbH, 92360 Mühlhausen.

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